Der Autor Axel Kühn ist als Rechtsanwalt und Steuerberater in der Lüdenscheider Kanzlei Grote Benninghaus Mähler & Partner (GBMP) tätig.

Schenken und Vererben von Unternehmensvermögen

Überblick über das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – Fachbeitrag von Rechtsanwalt und Steuerberater Axel Kühn

Aufgrund der Vorgaben des BVerfG trat nach langem Ringen am 01.01.2009 ein neues Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in Kraft. Dabei wurde insbesondere die Bewertung des Unternehmensvermögens sowie dessen Begünstigung bei bestimmten Erwerbsvorgängen neu geregelt. Das neue ErbStG sieht danach ein Zweistufensystem vor. Auf der ersten Stufe wird im Gegensatz zum früheren Recht für alle Vermögenswerte zunächst der Verkehrswert (gemeine Wert) ermittelt. Auf der zweiten Stufe findet eine Differenzierung danach statt, ob das Unternehmensvermögen aufgrund des Vorliegens bestimmter Voraussetzungen begünstigt übertragen werden kann.

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