
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser?
Beim Datenschutz helfen klare Regeln
Der Datenschutzgipfel des Innenministers im Februar ergab: Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz kommt– aber nicht mehr in dieser Legislaturperiode. Bis dahin muss nach allgemeiner Rechtslage gehandelt werden, weshalb das Thema Datenschutz mit einigen Fragezeichen versehen weit oben auf der Agenda der Arbeitgeber stehen bleibt: Wie viel Kontrolle ist sinnvoll und was ist erlaubt? Wie verhält es sich im Tagesgeschäft mit dem kurzen Blick in die Kommunikationsdaten der Mitarbeiter? Wie gehe ich mit sensiblen Personaldaten um?
Wichtig ist die grundlegende Unterscheidung zwischen erlaubter und verbotener privater Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel. Dürfen Internet und Telefon auch privat genutzt werden oder wird dies stillschweigend geduldet, unterliegt der Arbeitgeber datenschutzrechtlich einem weitgehenden Kontrollverbot: Inhalte wie auch Verbindungsdaten privater Kommunikation sind tabu, eine Überprüfung wäre rechtswidrig und kann entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.






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